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Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (F850)
BESONDERE
BEDINGUNG F850
INDIREKTE BLITZSCHÄDEN - GRUNDPAKET
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Landwirtschaftliches Inventar auf fremden Grund (F821) (F821)
INVENTAR AUF FREMDEM GRUND
In Erweiterung der Zusatzbedingungen für die landwirtschaftliche Gesamtfeuerversicherung (ZL 6) gilt
landwirtschaftliches Inventar auch auf fremden Grundstücken innerhalb Österreichs
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.22)
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und
Infrastruktur am Grundstück - Fe2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete [...] gen und
gemauerte Gartengriller
freistehende Pergolen, Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen,
Gehwege, Pflasterungen
elektrische Anlagenteile und Installationen von Solar-,
Realwertpolizze "Grundschutz" (RWP-3a.3)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR REALWERT-POLIZZE
"GRUNDSCHUTZ" (RWP-3a.3)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AFB [...] poli-
zeiliche Anzeige erfolgt), außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des versicherten Grundstücks
gelten auch Heizöl- und Gastanks (ausgenommen Inhalt), Terrassen, Schwimmbecken (Abdeckung [...] gung für Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen- oder Sachschäden aus dem
Haus- und Grundbesitz beträgt S 10,000.000,--. Abweichend von Abschnitt B 10.1.2. EHVB gilt eine
subsidiäre Bauh
Realwertpolizze "Grundschutz" (RWP-3a.2)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR REALWERT-POLIZZE
"GRUNDSCHUTZ" (RWP-3a.2)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AFB [...] poli-
zeiliche Anzeige erfolgt), außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des versicherten Grundstücks
gelten auch Heizöl- und Gastanks (ausgenommen Inhalt), Terrassen, Schwimmbecken (Abdeckung [...] gung für Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen- oder Sachschäden aus dem
Haus- und Grundbesitz beträgt S 10,000.000,--. In Ergänzung der EHVB Abschnitt B Z. 5. Pkt. 1.2.
gilt die subsidiäre