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Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (H412)
HAUSHALT - Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden H412
Zu Art. 4 Pkt. 1.3. der ABH sind nachstehende Sicherungen vereinbart:
Wohnungstüren, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sämtliche Außen
Wartung (CS-T656) (CST656)
COMPUTER BESONDERE
BEDINGUNG CST656
Wartung
Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen einer Wartung erbracht werden, sind
Versicherung von Sachen die Computer-Geräte beinhalten (EG14) (EG14)
E-GERÄTE EG14
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON SACHEN, DIE
COMPUTER-GERÄTE (WIE MIKROCOMPUTER, COMPUTERKA
Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (H33.1)
HAUSHALT H33.1
SICHERUNGEN IN NICHT STÄNDIG BEWOHNTEN GEBÄUDEN
Zu Art. 4 Pkt. 1.3. der ABH sind nachstehende
Vereinbarung von Sicherungen für nicht ständig bewohnte Gebäude (H33)
HAUSHALT H33
BESONDERE BEDINGUNG H33
SICHERUNG IN NICHT STÄNDIG BEWOHNTEN GEBÄUDEN (33)
Zu Art. 4.1