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F916 (F916)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F916
ERGÄNZUNG ZUR GRUPPIERUNGSERLÄUTERUNG
Erklärt der Versicherungsnehmer, Sachen artmäßig unter einer Grup
F917.1 (F917.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F917.1
ZAHLEN DER ENTSCHÄDIGUNG
In Abänderung des Art. 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicheru
Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren F92 (F92)
FEUER - Mühlen mit Installation von elektronischen Sensoren - F92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronischen
Bewegungs- und Schutzkosten F93 (F93)
FEUER - Bewegungs- und Schutzkosten - F93
In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c AFB haftet der Versicherer im Rahmen der De- und
Remontagekosten auch für Bewegungs- und Schutzkosten.
Unter Bewegung
Verkaufspreis als Ersatzwert F94 (F94)
FEUER - Verkaufspreis als Ersatzwert - F94
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für zerstörte oder beschädigte,
fest verkaufte Handelsware Ersatz in gleicher Güte weder au