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Indirekte Blitzschäden - Var. 3 inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte (Fe3003.15)
Außenantennen, Telefon-, Torsprech- und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungs-
anlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des
ZBSt-LDW98 (ZBSt-LDW98)
Betätigungselementen
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
Nicht versichert sind Gras, Klee, Heu- und Futterkräuter, die nicht zum
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Messe- und gewerblichen Ausstellungsgütern MA9 (MA9)
gültigen Fassung und deckt insbesondere Schäden
als
unmittelbare Folge von höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportmittelunfall.
Überdies gelten die Gefahren Diebstahl und [...] Versicherungen gegen Leitungswasserschäden
(AWB)
und deckt Schäden als unmittelbare Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl und
Austritt von Leitungswasser; in Erweiterung der
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Kaskoversicherung (AKKB95) (AKKB95)
Naturgewalten veranlaßtes Verhalten
des Fahrers zurückzuführen sind;
b) durch Brand oder Explosion;
c) durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde [...] Schaden, der durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Perso-
nen, Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker bei der näch-
sten Polizei-
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH321) (AH321)
............ für die Risken gemäß Pkt. 2., ferner zusätzlich
S ............. für die Risken Brand, Blitzschlag oder Explosion.
7. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Vers