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Vereine (AH825)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Vereine - AH825
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung
Anstelle von Abschnitt B. 14 EHVB gilt folgende Regelung
1. Die Ve
Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Veranstalter - AH459.3
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des
Abschnittes A 1 und A 3 EHVB auf Schadenersatzverpflic
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.3) (AH446.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bauherrnhaftpflichtversicherung - AH446.3
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers als Bauherr von Bauar
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH453.3) (AH453.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN - AH453.3
Die besondere Vereinbarung gemäß B 15.5 EHVB ist getroffen.
Der Versicherungssch
Hebebühnen (AH801.3) (AH801.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH801.3
HEBEBÜHNEN
1. Abweichend von Art 7.10.2 und 7.10.4 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Scha-
dener