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UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
Kassenboten befindlichen bzw. von
ihm in Fahrzeugen mitgeführten, versicherten Werte durch Brand, Blitzschlag, Explosion und
Sturm;
- die Wegnahme versicherter Werte durch dritte
EC - Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen, Bürogeräte und elektrische und elektronische Betriebseinrichtung (EC-F204.2)
Rollläden, Außenantennen, Telefon-, Torsprech
und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
d) Außenanlagen das sind elektrische Anlagen (z.B. Unterwasser-, Schwimmbad-
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Erstrisiko, Neuwert (Fe3013.12)
Neuwert im Sinne des
Art. 1 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung) gegen die Gefahren Brand,
Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz versichert.
Ergänzend besteht in Abänderung und Erweiterung
ZuHaus Grundschutz (ZHG-98)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Ve [...] vereinbart ist.
3.3. FEUERVERSICHERUNG
3.3.1. Kraftfahrzeuge
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Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand auf dem Versi-
cherungsgrundstück
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Erstrisiko, Verkehrswert (Fe3014.12)
rt im Sinne
des Art. 1 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung) gegen die Gefahren Brand,
Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz versichert.
Ergänzend besteht in Abänderung und Erweiterung