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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F85
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich
1. In
Indirekte Blitzschlagschäden F86 (F86)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F86
Indirekte Blitzschlagschäden
In Abänderung des Art. 1 (3) 2. Absatz der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen
Radioaktive Isotope F87 (F87)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F87
Radioaktive Isotope
In die Versicherung sind Schäden an den versicherten Sachen, insbesondere solche d
Radioaktive Isotope; Kosten für Aufräumung etc. F88 (F88)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F88
Radioaktive Isotope; Kosten für Aufräumung etc.
Die Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten
Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Erdreich F89 (F89)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F89
Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv
kontaminiertem Erdreich
In Erweiterung der Besonderen Bedingung