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Sachschäden durch Umweltstörung (AH2834.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung - AH2834.16
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB ist
getroffen.
2. Versicherte Risken:
2.1. Lagerun
Verwahrung von Kundenfahrzeugen (AH3854.12) (AH3854.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verwahrung von Kundenfahrzeugen die zur
Bearbeitung oder Reparatur übernommen wurden - AH3854.12
1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für solche Kundenfahrze
Auslandsdeckung für Europa (AH400) (AH400)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH400
AUSLANDSDECKUNG FÜR EUROPA
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 3, Pkt. 1. AHVB auch auf da
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1 (F851)
FEUER BESONDERE
BEDINGUNG F851
INDIREKTE BLITZSCHÄDEN - ERWEITERUNGSPAKET 1
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden dur
Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers BW-S2 (BW-S2)
BAUWESEN - Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers - BW-S2
Sofern dem Versicherungsvertrag
- die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunterneh