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Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
Schlüssel durch Aufbrechen
der Behältnisse oder Öffnung derselben mittels Werkzeugen, die zu deren ordnungsgemäßer Öff-
nung nicht bestimmt sind, gesetzt hat.
(4) Im Rahmen der Vers [...] nerhöhung vereinbarten Vorschriften (Sicherheitsvorschriften) weder selbst außer acht lassen noch
deren Außerachtlassung durch einen Dritten gestatten oder dulden.
(5) Wenn vereinbart ist, daß sich [...] nissen die Kosten der
Wiederbeschaffung bei Eintritt des Schadenfalles, höchstens jedoch deren Verkaufspreis abzüg-
lich der ersparten Kosten;
d) bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012 (VBKLV2012)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen [...] - Alkohol-, Medikamenten-, Drogenmissbrauch
- Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
(3) Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person, spätestens mit Ende
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009.2 (VBKLV2009.2)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] - Alkohol-, Medikamenten-, Drogenmissbrauch
- Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
(3) Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person, spätestens mit Ende
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009 (VBKLV2009)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] - Alkohol-, Medikamenten-, Drogenmissbrauch
- Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
(3) Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person, spätestens mit Ende
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009.1 (VBKLV2009.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] - Alkohol-, Medikamenten-, Drogenmissbrauch
- Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
(3) Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person, spätestens mit Ende