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Wartungsvertrag (MB73)
Abschluß oder das Bestehen eines Wartungsvertrages
mit dem Hersteller oder Lieferanten der Maschine oder der maschinellen Einrichtung. Die Auflösung
des Wartungsvertrages stellt eine Gefahrerhöhung gemäß [...]
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB73
Wartungsvertrag
Voraussetzung für die Versicherung der in der Polizze separat bezeichneten Postion(en)
U111.2 (U111.2)
Veranstaltungen, sofern von der Leitung beauftragte Personen mit der Aufsicht be-
traut sind. Bei Schulgemeinden weiters auch auf Unfälle bei im Auftrage der Schulgemeinde ver-
richteten
Schulunfall (U111.3)
an Veranstaltungen, sofern von der Leitung beauftragte Personen mit der Aufsicht be-
traut sind. Bei Schulgemeinden weiters auch auf Unfälle bei im Auftrage der Schulgemeinde ver-
richteten Besorgungen;
Schul- und Kindergartenunfall (U111.5)
Teilnahme an Veranstaltungen, sofern von der Leitung beauftragte Personen mit der Aufsicht betraut
sind. Bei Schulgemeinden weiters auch auf Unfälle bei im Auftrage der Schulgemeinde verrichteten
Besorgungen;
Schulunfall (U111.4)
Teilnahme an Veranstaltungen, sofern von der Leitung beauftragte Personen mit der Aufsicht betraut
sind. Bei Schulgemeinden weiters auch auf Unfälle bei im Auftrage der Schulgemeinde verrichteten
Besorgungen;