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Reisegepäck (H51.1)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
1. Ausgeschlossen sind die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges, kriegerische Ereignisse, Terrorismus
oder innere Unruhen, der Kernenergie sowie
Mitversicherung von Reisegepäck (H51)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
1. Ausgeschlossen sind die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges, kriegerische Ereignisse, Terrorismus
oder innere Unruhen, der Kernenergie sowie
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2009 (VBBUZ2009)
er
weiter.
Tritt in dieser Zeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, so ist für deren Beurteilung
für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die zuvor konkret ausgeübte berufliche [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
(3) Kein Anspruch auf eine [...] Die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach Art der
vertraglich vorgesehenen und deren Aufwendigkeit, bezogen auf die
zu diesem Tarif versicherten Personen (Änderung der
Eintritt
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - 2012 (VBBU2012)
r
weiter.
Tritt in dieser Zeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, so ist für deren Beurteilung
für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die zuvor konkret ausgeübte berufliche [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
(3) Kein Anspruch auf eine [...] Unterlagen über die finanzielle Lebensstellung aus der beruflichen Tätigkeit der versicherten
Person und deren Veränderungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B.
Einkommenssteuerbescheide),
e)
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung 2009.1 (VBBU2009.1)
r
weiter.
Tritt in dieser Zeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, so ist für deren Beurteilung
für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die zuvor konkret ausgeübte berufliche [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
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(3) Kein Anspruch [...] Die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach Art der
vertraglich vorgesehenen und deren Aufwendigkeit, bezogen auf die
zu diesem Tarif versicherten Personen (Änderung der
Eintritt