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Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
Sturm - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger in Garagen - St1143.15
Schäden an, in Garagen abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-Anhängern des
Versicherungsnehmers gelten bis zur Höhe der vereinbarten und [...] als Versicherungswert der Verkehrswert vereinbart.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger, die auf die/den in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende(n) Ehegatten(in)
Raiffeisen-Plus-Leistungen Gewerbe - RP3001.19 (RP3001.19)
sofern Sachen im Zusammenhang
mit Notfällen gemäß Art. 2 Pkt. 6 betroffen sind, die ausschließlich den Betrieb des
Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen. Entstehen in diesem Zusammenhang
anderweitige [...] unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
für Notfälle, die vom Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen (nach Art. 4)
vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen [...] Besonderen Bedingung für die
Raiffeisen-Plus-Leistungen Gewerbe (RP3001.19) angeführt werden, sind im Anhang zu den
ABRP im vollen Wortlaut wiedergegeben.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis:
Artikel 1 Gegenstand
Keine Sorgen-Schutzengel Gewerbe - KS3001.19 (KS3001.19)
sofern Sachen im Zusammenhang
mit Notfällen gemäß Art. 2 Pkt. 6 betroffen sind, die ausschließlich den Betrieb des
Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen. Entstehen in diesem Zusammenhang
anderweitige [...] unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
für Notfälle, die vom Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen (nach Art.
4) vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen [...] Besonderen Bedingung für den Keine Sorgen Schutzengel Gewerbe (KS3001.19) angeführt werden,
sind im Anhang zu den ABKSS im vollen Wortlaut wiedergegeben.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis:
Artikel 1
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013 (VBRISZ2013)
vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
(2) An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden.
(3) Werden bei der Antragstellung Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig [...] Pflichten des Versicherungsnehmers
(1) Sie sind verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das Leben einer anderen Person
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013.1 (VBRISZ2013.1)
vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
(2) An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden.
(3) Werden bei der Antragstellung Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig [...] Pflichten des Versicherungsnehmers
(1) Sie sind verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das Leben einer anderen Person