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Indirekte Blitzschäden - Gemeinden Grundschutz (F301) (F301)
BESONDERE BEDINGUNG F301
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl. Außenanlagen) (Fe3001.19)
Schäden am im Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von indirektem
Blitzschlag mitversichert:
Kosten für die Grabungsarbeiten zur Freilegung des im Versicherungsgrundstück
befindlichen [...] FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl.
Außenanlagen) - Fe3001.19
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch [...] FI-Schalter).a.
den elektrischen Teilen von im oder außerhalb der versicherten Gebäude am Ver-b.
sicherungsgrundstück befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen, Lüftungs-
Wohnhaus-Start-Versicherung "Grundschutz" (WSV-C) (WSV-C)
Zusatzbedingungen zur Wohnhaus-Start-Versicherung
"Grundschutz" (WSV-C)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6 [...] hädigung für Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen- oder Sachschäden aus dem
Haus- und Grundbesitz beträgt ATS 5.000.000,- (EUR 363.364,17).
Außerdem gilt als vereinbart:
Eine eventuelle Un
Ergänzungsdeckungen - Hausratversicherung (HE-2018)
ungen mit
gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015.18)
ckung mit
gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine