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Familienunfallversicherung Variante A(100/50/50) (U843) (U843)
soweit sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollen-
det haben. Die Kinder sind jedoch auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres längstens aber bis zur
Vollendung des 19. Lebensjahres mitversichert, wenn [...] falles im Haus-
halt des Hauptversicherten lebt. Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn
diese(r) in der Polizze namentlich genannt wird.
Als Kinder im Sinne der Familie [...] wenn und solange sie im Haushalt des Hauptversicher-
ten leben und keine wie immer gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmer-
tätigkeit beziehen. Der Versicherungsschutz endet mit dem
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011)
Versicherungsnehmer leben), - oder jene, die
unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft mit
ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten stehen.
1.4 [...] Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben
ist, sofern die Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
2.3. Auseina [...] Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
oder Lebensgefähr-
ten;
3.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] oder Lebensgefähr-
ten;
5.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] tzver-
pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit
Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
RS130 (RS130)
3.) der mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS103) (RS103)
3.) der mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-