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OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50 (U844.6)
seinen
Ehepartner bzw. Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie für die Kinder geboten.
Durch diese Versicherung sind der Ehepartner bzw. Lebensgefährte mit 100% und die Kinder mit [...] voller Höhe versichert
(gilt in Abänderung der Besonderen Bedingung U841.x und U830.x).
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung versichert, wenn dieser im gleichen Haushalt
polizeilich gemeldet [...] Versicherungsnehmers
lebenden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder, soweit sie das 19. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. Der Versicherungsschutz endet mit dem Wegfall der Vorraussetzungen
RS805 (RS805)
gatte bzw. Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv- und Stiefkinder;
Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die
RS826 (RS826)
sind, auch der mit dem Versi-
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjäh-
rige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder [...] Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in
häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten bei einer OHG ein namentlich genannter Ge-
sellschafter
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823.2) (U823.2)
leiblichen Kinder-, Stief und Adoptivkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Die Kinder
sind jedoch auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres, längstens aber bis zur Vollendung des 19. Le-
bensjahres mi [...] falles im Haus-
halt des Hauptversicherten lebt. Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn
diese(r) in der Polizze namentlich genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] mitversichert, wenn und solange sie im Haushalt des Hauptversicherten leben und keine wie
immer gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen. Der Versiche-
rungsschutz
Umweltsanierungskostenversicherung (USKV) (AH3466.12)
Arten und natürlicher Lebensräume,
- eine Schädigung der Gewässer und
- eine Schädigung des Bodens.
Die Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume gilt nicht als Sachschaden [...] Pkt.6 AHVB besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten
Arten, natürlichen Lebensräumen, an Gewässern und am Boden, soweit diese in Eigentum,
Besitz (z.B. Miete, Leasing, Pacht) [...] dieser Besonderen Bedingung ist bei einer Schädigung von geschützten
Arten und natürlichen Lebensräumen sowie von Gewässern
- eine primäre Sanierung, d.h. Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten