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Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH3436.12) (AH3436.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fremdenbeherbergung; Kraftfahrzeuge, Anhänger
und Wasserfahrzeuge - AH3436.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
MASCHINENBRUCH-BU - Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal - BU-
Versicherung - MU3002.12
1. Versicherte Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte
Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH5436.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fremdenbeherbergung; Kraftfahrzeuge, Anhänger
und Wasserfahrzeuge - AH5436.16
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Kraftfahrzeuge mit/ohne behördlichem Kennzeichen in ruhendem und fahrenden Zustand zum Verkehrswert (F838)
FEUER F838
KRAFTFAHRZEUGE MIT/OHNE BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND ZUM VERKEHRSWERT
Die in der Polizze bezeichn
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.16)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 - Fe2852.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannu