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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2014 (VBBU2014)
r
weiter.
Tritt in dieser Zeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, so ist für deren Beurteilung
für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die zuvor konkret ausgeübte berufliche [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
(3) Kein Anspruch auf eine [...] Unterlagen über die finanzielle Lebensstellung aus der beruflichen Tätigkeit der versicherten
Person und deren Veränderungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B.
Einkommenssteuerbescheide),
e)
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
Interessen
1.1. im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit
- Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen [...]
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein-
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
Interessen
1.1. im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit
- Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen [...]
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein-
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
Lungenkranke sowie für unheilbar
chronisch Erkrankte, Erholungs- und Genesungsheime, Altersheime und deren Krankenabteilungen sowie
Kuranstalten, ferner Heil- und Pflegeanstalten für Nerven und Geisteskranke [...] 21: Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 Abs. 2 VersVG
bewirkt, wird bestimmt [...] Verkehr gelenkt wird.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 Abs. 3 VersVG
bewirkt, werden bestimmt:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
Lungenkranke sowie für unheilbar
chronisch Erkrankte, Erholungs- und Genesungsheime, Altersheime und deren Krankenabteilungen sowie
Kuranstalten, ferner Heil- und Pflegeanstalten für Nerven und Geisteskranke [...] 21: Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 Abs. 2 VersVG
bewirkt, wird bestimmt [...] Verkehr gelenkt wird.
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 Abs. 3 VersVG
bewirkt, werden bestimmt: