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AmHof-Grundschutz Sturmversicherung (AHoGSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015)
erung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2012)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2011)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Grundstücke, Gebäude, die bis zu 1/3 Fremdzwecken dienen (AH3842.12) (AH3842.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3842.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadenersatz-
verp [...] verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden
oder Räumlichkeiten, die zumindest zu zwei Drittel für den versicherten Betrieb oder Beruf
und/oder ausschließlich für