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Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal-Versicherung (MB3008.12)
maschinellen Einrichtungen und
Apparaten (AMB) ist für elektronische Speicher-, Regel- und Steuer-Einrichtungen/-Anlagen
vereinbart:
2.1.Eine unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung
ALKB1995 (ALKB1995)
vorläufigen Deckung?
1. Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Ver-
sicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluß des Versicherun [...] bezahlen (Einlösung der Polizze). Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche-
rungssteuer sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
2. Für die Folgen nicht rechtzeitiger
AmHof Ergänzung (AHooU-02)
Milchkühl-,
Heubelüftungs- sowie Fütterungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für die Steuerung.
1.1.3. ERNTEFRÜCHTE
Die Versicherung der Erntefrüchte umfaßt alle Erntefrüchte [...] Warenzeichen- und sonstigen Rechten, Pläne, Konstruktionszeichnungen, Datenträger
für NC-gesteuerte Werkzeugmaschinen, Farbauszüge in Druckereien, Farb-, Stoff- und sonstige
Muster u.
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB93-95)
Deckung
1. Prämie
Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Ver-
sicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluß des Versicheru [...] zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versi-
cherungssteuer sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug gelten
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB1993-95)
Deckung
1. Prämie
Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Ver-
sicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluß des Versicheru [...] zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versi-
cherungssteuer sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug gelten