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Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH3419.12) (AH3419.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und
Besuchern - AH3419.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
1.1. die Arbeitnehmern oder Besuchern [...] oder der für ihn handelnden Personen ausschließ-
lich zum Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind. Sie gelten nicht für Luftfahrzeuge.
2. Versicherungsschutz für Fahrzeuge gemäß Pkt
STURM - Buswartehäuschen und -haltestellen Gemeindegebiet – St3042.22 (St3042.22)
STURM - Buswartehäuschen und - haltestellen Gemeindegebiet – St3042.22
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB [...] (nach den Regeln der Technik errichteten und mit dem Boden
fest verbunden) Buswartehäuschen und -haltestellen, deren Einrichtung sowie deren
Photovoltaikanlagen im Eigentum der Gemeinde;
einschließlich N [...] beiten bis zur Höhe der vereinbarten und
auf der Polizze unter Position Buswartehäuschen und -haltestellen im Gemeindegebiet
angeführten Versicherungssumme.
Renaturierungskosten sind Kosten für die B
EINBRUCHDIEBSTAHL - Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile auf erstes Risiko (ED3040.21)
EINBRUCHDIEBSTAHL – Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder
Wiederbeschaffung entwendeter Gebäude/Baubestandteile auf erstes Risiko –
ED3040.21
1) Allgemein
In Erweiterung des Art. 3 Pkt [...] ahlversicherung gelten:
im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahles
Wiederherstellungskosten für beschädigte bzw. entwendete Gebäude/Baubestandteile der
Versicherungsräumlichkeiten [...] vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes
Risiko als versichert.
2) Klarstellung
Als Gebäude und Baubestandteile gelten die gem. Art. 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Tankstellen ohne Servicetätigkeiten (Schäden an Fahrzeugen) (AH422.3) (AH422.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422.3
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge
Zusatzbedingung für Winterstellplätze (Dauercamper) (DC8020.19)
iers / Winterstellplatzes innerhalb Deutschlands als
Versicherungsort.
§ 3 Versicherte Sachen
1. Objekt
Während der vorübergehenden Unterbringung im Winterquartier / Winterstellplatz gilt das im
[...] r / Winterstellplatz als mitversichert.
§ 6 Ausschlüsse
Generell gilt das Bewegungsrisiko als ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für die Fahrt vom
oder zum Winterquartier / Winterstellplatz.
[...]
DAUERCAMPER - Versicherung von Winterquartieren / Winterstellplätzen -
DC8020.19
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Dauercamperversicherung die Allgemeinen
Bedingungen