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OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.24)
Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die Kinder gelten mit je
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Gewerbe (RS260) (RS260)
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Gewerbe (RS260)
Versicherungsschutz wird nur für die auf der Polizze angeführten Rechtsschutzbausteine und gemäß
den Allgemeinen Bedingungen für die Rec
RS831 (RS831)
Versicherunsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte
und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
jedoch
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS821)
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren
Tätigkeiten durch gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitgliider
Gemeinderechtsschutz ImOrt (RS3010.14)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder