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ImRecht Gewerbe (RS3000.15)
ein oder mehrere vereinbarte und auf
der Polizze angeführte Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des
versicherten Betriebes (bzw. des Betriebsinhabers, dessen Familien [...] gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind.
2. Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für [...] Personen in ihrer Eigenschaft als
Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in
ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie
ImRecht Privat Single (RS1001.18)
Dokumentation auf der Polizze, für Motorfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser sowie
Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, von diesem gehalten
werden, auf diesen [...] angeführt wurde, sind auch alle landwirtschaftlich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
stehen, von diesem gehalten werden, auf diesen [...] r in seiner
Eigenschaft als Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die
jeweils nicht in seinem Eigentum stehen, nicht von ihm gehalten werden, nicht auf ihn
Produktinformationsblatt Assistance Gewerbe (PIBGAss.2020)
nicht ausschließlich versorgen oder betreffen
Sach- und Vermögensschäden, die von Dritten im
Zusammenhang mit der Erbringung von
Versicherungsleistungen leicht fahrlässig zugefügt wurden.
Bei grob
Besondere Bedingung für die Raiffeisen-Unfall-Plus-Leistungen (RPLUN2015)
Tatbestandsmerkmal ist;
5. die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen.
6. in Zusammenhang mit inneren Unruhen, wenn die versicherte Person daran auf Seiten der
Unruhestifter [...] Verpflichtung zur Leistung gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des § 6 Abs.3 VersVG (siehe Anhang) bewirkt, gelten:
8.1. Die Verpflichtung, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen
ImRecht Privat Single (RS1001.20)
Dokumentation auf der Polizze, für Motorfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser sowie
Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, von diesem gehalten
werden, auf diesen [...] angeführt wurde, sind auch alle landwirtschaftlich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
stehen, von diesem gehalten werden, auf diesen [...] r in seiner
Eigenschaft als Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die
jeweils nicht in seinem Eigentum stehen, nicht von ihm gehalten werden, nicht auf ihn