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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB97) (AFB97)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2002)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2002)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3
USP-G94 (USP-G94)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-G94)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94) ist eine Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur gemei
USP-G94.1 (USP-G94.1)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-G94.1)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94.1) ist eine Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nur