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Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2019 (VBLLAB2019)
FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in soc.
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder
Bekämpfung der Einsatz des Katastrophenschutzes nötig ist.
durch die vorsätzliche Ausführung [...] Auszahlung
des Rückkaufswertes (§ 8 Absatz 2) besteht bei Ableben
unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern diea.
versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK2013)
Betriebsgrundstück eindringen oder widerrechtlich dort verbleiben,
Neutralitätsverletzungen, Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder
Invasion, Verfügungen von Hoher Hand sowie Wegnahme
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2013) (AECB2013)
1. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
1.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken [...] er
nachzuweisen, dass der Schaden mit den in den Punkten 1.1. bis 1.6. genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte
Allgemeine Bedingungen Cyberversicherung 2023 (ABC2023)
mitversicherter Unternehmen
deren leitende Angestellte im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes in der jeweils
geltenden Fassung
deren Gesamtverantwortliche für den IT-Bereich
deren Verantwortliche für den [...] insbesondere aus dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG);
11.
Schäden aufgrund von Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung,
einschließlich aller Gewalthandlungen politischer Organisationen und allen [...] Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle oder Schäden aufgrund
von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausgeschlossen sind weiters
Kriegsausschluss für Cyber (KR1.2023)
Ausschlussklausel für Krieg und staatliche Angriffe KR1.2023
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle oder Schäden aufgrund von
Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg