Suche
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Todesfallversicherungen - 1994 (GBTOD94)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Todesfallversicherungen - 1994
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versicherungsverträ
Kriegsausschluss für Cyber (KR1.2023)
Ausschlussklausel für Krieg und staatliche Angriffe KR1.2023
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle oder Schäden aufgrund von
Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg
Schäden durch Raub/Einbruchdiebstahl der Safeschlüssel außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten (Alarmanlage,Beleuchtung,Bewachung) (E53) (E53)
EINBRUCH E53
ÖFFNUNG VON BEHÄLTNISSEN MITTELS ORIGINAL- ODER DUPLI-
KATSCHLÜSSEL BEI SICHERUNG DURCH EINBRUCHALARM- B
F-804.1 (F-804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-804.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLE
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (LN) (LN)
LEITUNGSWASSER LN
SONDERBEDINGUNGEN
für die Neuwertversicherung der Einrichtung von Wohnungen (Wohnungsinhalt),
Geschäfte