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Umweltstörung – Ausbreitungsrisiko in die EU (AH467) (AH467)
in einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
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Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.25)
mit kombiniertem Elektromotorbetrieb (Hybridfahrzeuge) -
KA1140.25
1. Gemäß Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich [...] dieser entwendet,
gilt folgende Regelung:
3.1. In Ergänzung zu Artikel 5 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) wird bei Antri
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) (KA1020.25)
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) auch eine allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden
Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung
Rechtsschutz Umdeckungsklausel (RS5001.17)
zeitlückenloser
Versicherungsschutz besteht, gilt:
Abweichend von Artikel 3 der diesem Vertrag zugrundeliegenden ARB, erstreckt sich die
Versicherung auch auf in die Laufzeit des diesem Vertrag unmittelbar [...] Leistungsfreiheit sind gesetzlich
geregelt (siehe § 6 Abs. 3 VersVG im Anhang der diesem Vertrag zugrundeliegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung).
2. Wartefristverzicht:
Der
Kriegsausschluss für Cyber (KR1.2023)
e oder Schäden aufgrund von
Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausgeschlossen sind weiters Versicherungsfälle oder Schäden aufgrund von
Informatio