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Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB 2001) (AÖTB2001)
Überspannung, Induktion, Implosion, Röhren-
und Fadenbruch, Haarrisse, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit einem
ersatzpflichtigen Schaden eintreten
d) verursacht durch handelsübliche Mengen-
Markenneuausrichtung
Partnerschaften. Nach dieser Maxime handelt die Oberösterreichische seit ihrer Gründung. In diesem Zusammenhang wird es auch einen Wechsel der URL geben – aus „keinesorgen.at“ wird „versich.at“. Auch die Homepage
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2020)
Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügung von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2018)
Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügung von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2006) (KSSRS2006)
versicherter Person für die von den
Behörden eventuell verlangte Strafkaution sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden Gerichtskosten
bis zu EUR 11.000,- und außerdem die notwendigen Kosten eines Rec