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FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3032.21 (Fe3032.21)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung Fe3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Vers [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Vollwert (Fe3026.22)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) ist am Versicherungsort gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versic [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Erstrisiko (Fe3027.22)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) ist am Versicherungsort gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versic [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Markenneuausrichtung
Werbematerialien und stellen sicher, dass jeder bestens ausgerüstet ist, um die neue Marke nach Außen zu tragen. Auch das Thema Nachhaltigkeit stand im Fokus bei der Neubeschaffung der Werbemittel. So werden etwa
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versi [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.