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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist gemäß Art
1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren und Vorräten
zugehörig und deren Versi [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
VersVG§23 (VersVG§23)
§ 23 (1) Nach Abschluß des Vertrages darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versiche-
rers weder eine Erhöhung der Gefahr vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten gestatten.
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E172 (E172)
während der Öffnungszeiten die Ausstellungs-
räumlichkeit ständig von einer damit ausschließlich beauftragten Person beaufsichtigt wird.
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Ausstellungen, Diebstahl (E72) (E72)
während der Öffnungszeiten die Ausstellungs-
räumlichkeit ständig von einer damit ausschließlich beauftragten Person beaufsichtigt wird.
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Sprengstoffexplosionen (FBU19) (FBU19)
BESONDERE BEDINGUNG FBU19
Sprengstoffexplosion
Im gegenständlichen Vertrag ist die Haftung für Sprengstoffexplosionen im Sinne des Art. 1 (5) der
Allgemeinen Feuer-Betrie