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Selbsttätige Brandmeldeanlagen (FBU51) (FBU51)
Zustand zu erhalten und zu betreiben, mit der Errichtungsfirma der Anlage
einen
entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen und diesen dem Versicherer unaufgefordert
vorzule-
gen;
2. wenn Störungen in der
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH321) (AH321)
bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.
6. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
S ............. für die Risken gemäß Pkt. 2., ferner
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH421) (AH421)
bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.
6. Die Versicherungssummen betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
............... für die Risken gemäß Pkt. 2., ferner
Gemeinderechtsschutz ImOrt (RS3010.14)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1. Für die versicherte Gemeinde:
1.1
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH3822.19)
und/oder Servicearbeiten).
2.3. Nicht versichert bleiben insbesondere
2.3.1 Gewährleistungs- und vertragliche Erfüllungsansprüche (Art 7.1 AHVB);
2.3.2 Schäden an, vom Versicherungsnehmer oder den für ihn