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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2009 (AUVB2009)
sofortiger Wirkung kündigen.
1.3.Uns steht die bis zur Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
2.Erlischt der Vertrag, weil die versicherte Person gestorben ist, so steht uns die bis zur
Vertragsauflösung [...] erbracht, wenn Art und
Umfang der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl die versicherte Person
als auch [...] Unfallherganges und der Unfallfolgen und über den Abschluss des Heilverfahrens uns
vorzulegen hat.
2. Steht die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Leistung fällig. Die
Fälligkeit der
Versicherungswissen: Bereicherungsverbot
das in weiterer Folge auch einigen anderen Vorschriften des VersVG zu Grunde liegt. Beispielsweise steht dem Versicherungsnehmer bei einer Schadensversicherung im Fall einer Doppelversicherung grundsätzlich [...] Schadensfall nur in der Höhe des Anteils in dem die Versicherungssumme zum Wert der versicherten Sache steht. Dies gilt auch bei einem Teilschaden. Eine Unterversicherung ist dann gegeben, wenn die vereinbarte
Blaulichtversicherung
an die gewünschte Zulassungsstelle. Herr Wolfgang Bauer ( w.bauer@ooev.at ; T +43 5 78 91-71339 ) steht Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Schadensmeldung Im Schadenfall können Sie hier das e
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
wenn Art und
Umfang der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
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6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl die versicherte Person
als auch [...] Unfallherganges und der Unfallfolgen und über den Abschluss des Heilverfahrens uns
vorzulegen hat.
2. Steht die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Leistung fällig. Die
Fälligkeit der [...] nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3. Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, kann der Anspruchsberechtigte von uns
Vorschüsse bis
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
bzw. Induktion infolge Blitzschlages
entstanden sind.
Die Versicherungssumme für diese Position steht auf "Erstes Risiko" zur Verfügung.
Schäden der oben genannten Art, die durch innere oder äußere [...] Freistehendes Wohnhaus/Vorhanden-
sein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock) entweder frei oder ist durch Feuer-/Brandmau-
er(n), die in ihren Ausführungen