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Mehrkostenversicherung in der Feuerversicherung (F82) (F82)
behördlicher Auflagen nach einem ersatzpflichtigen
Schaden die Kosten der Wiederherstellung von Gebäuden und/oder Betriebseinrichtungen in den ur-
sprünglichen Zustand überschreiten.
Mehrkosten aufgrund [...] gssumme, jedoch nicht mehr als jeweils 30 %
der Ersatzleistung für die Wiederherstellung der Gebäude und/oder Betriebseinrichtungen in den ur-
sprünglichen Zustand.
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Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.22)
versicherten Grundstück, sowie
Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern, Schwimmteichbecken,
Whirlpools [...]
LEITUNGSWASSER - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und
Gartenduschen im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW5124.22
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
USP-G94 (USP-G94)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-G94)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94) ist eine Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur gemeinsam [...] In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr als
10 % des Ersatzwertes des vom Schaden betroffenen Gebäudes beträgt, als verloren. Voraus-
[...] abgeschlossen werden kann.
Sie umfaßt die Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken
USP-G94.1 (USP-G94.1)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-G94.1)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94.1) ist eine Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nur [...] In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr als
10 % des Ersatzwertes des vom Schaden betroffenen Gebäudes beträgt, als verloren. Voraus-
[...] abgeschlossen werden kann.
Sie umfaßt die Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken
USP-G95 (USP-G95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (USP-G95)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für Gebäude (USP-G95) ist eine Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur gemeinsam [...] In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr als
10 % des Ersatzwertes des vom Schaden betroffenen Gebäudes beträgt, als verloren. Voraus-
[...] abgeschlossen werden kann.
Sie umfaßt die Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken