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Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat Senior (RS245)
häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen [...] 1.10. der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2., 1.3., 1.5., 1.7. bis 1.9. auch deren minderjährige Kinder (auch
Besondere Bedingungen für die dynamische Anpassung von Prämien und Leistungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Dynamisierungsklausel) – 2012 (VBDYN2012)
Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird der Sparanteil der Erhöhungsprämie gemeinsam mit jenem der [...] Prämienzahlungsdauer des Vertrages weniger als 5 Jahre beträgt,
d) die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer berechtigt, diese Vereinbarung
Besondere Bedingungen für die dynamische Anpassung von Prämien und Leistungen (Dynamisierungsklausel) – 2009 (VBDYN2009)
Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird der Sparanteil der Erhöhungsprämie gemeinsam mit jenem der [...] Versicherungsdauer des Vertrages weniger als 5 Jahre beträgt,
d) die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer berechtigt, diese Vereinbarung
RS831 (RS831)
jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben) im pri-
vaten Lebensbereich, als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber von Hauspersonal.
2. Was ist versichert [...] - der
mit dem Versicherunsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte
und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat (RS241)
in häuslicher Gemeinschaft
mit dem Versicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen [...] 1.13. der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2. bis 1.9. und 1.11. bis 1.13. auch deren minderjährige Kinder (auch