Abschied Jürgen Possart

Es fällt uns schwer, dass wir Abschied von Jürgen Possart nehmen müssen – einem Menschen, der unsere Gemeinschaft und so viele von uns geprägt hat.

Dass er mit nur 53 Jahren als erfahrener Alpinist bei einem tragischen Lawinenunglück sein Leben verloren hat, ist kaum zu begreifen.

Für die Oberösterreichische war Jürgen Possart weit mehr als ein Mitarbeiter. Er war ein erfolgreicher Verkäufer im Außendienst, und er trug den Titel „Direktor im Außendienst“ mit Stolz und mit Recht.

Wir alle haben ihn kennen und schätzen gelernt als fachlich versiert, mit über 30 Dienstjahren praktisch erfahren, lösungsorientiert und ideenreich. Er wusste, was Sie als seine Kundinnen und Kunden brauchten und stand Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Jürgen Possart hinterlässt eine große Lücke in unserem Unternehmen. Er hat Spuren hinterlassen – in unserer Oberösterreichischen, in unserer Gemeinschaft und in vielen Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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Damit im Ernstfall alles geregelt ist. Begräbniskosten vielen nicht bewusst

Vielen ist nicht bewusst, mit welchen Begräbniskosten zu rechnen ist. Unvorbereitet kann dies für die Verbliebenen zu einer zusätzlichen Herausforderung in einer ohnehin schweren Zeit werden. Man kann aber vieles im Vorfeld regeln und es gibt auch Möglichkeiten, sich bzw. die Hinterbliebenen finanziell darauf einzustellen.

 

Die Begräbniskosten

Je nach Bestattungsart, nach den persönlichen Ausführungswünschen und auch je nachdem, ob ein Begräbnis in einer Landgegend oder in einer Großstadt stattfindet, gibt es große Unterschiede in den Preisen einer Bestattung. Einzurechnen sind die Kosten für den Friedhof, für die Bestatter-Leistungen, für die Errichtung eines Gedenksteins, für Blumen und Kränze, für die Kirche, für Redner, die Trauermusik, die Traueranzeige und für eine etwaige Gasthausrechnung nach der Begräbnisfeier.

Begräbniskosten und der Nachlass

Die Begräbniskosten sowie auch die Kosten für ein Gedenkzeichen wie einem Grabstein oder ähnlichem sind in erster Linie aus dem Nachlass des Verstorbenen zu entrichten. Nur wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist können die entstandenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Nähere Informationen unter Help.gv.at

Mögliche Geldnöte durch eine längerdauernde Abwicklung der Verlassenschaft und einer etwaiger Kontosperre

Bis die Nachlassformalitäten geklärt sind, müssen die Kosten für das Begräbnis die Hinterbliebenen bestreiten. Es sei denn, der Verstorbene hat schon im Vorfeld in eine eigene Begräbniskostenvorsorge investiert. Im Fall der Begräbniskostenvorsorge der Oberösterreichischen Versicherung erhalten Angehörige die Zahlung sofort unabhängig von der Abwicklung der Verlassenschaft und einer etwaigen Kontosperre. Das Geld ist somit sofort verfügbar, und steht für die Bezahlung der anfallenden Rechnungen zur Verfügung.

Für den Ernstfall vorbereitet

Mit der Begräbniskostenversicherung der Oberösterreichischen Versicherung erhalten die Angehörigen im Todesfall bis zu 10.000,- Euro. Damit lassen sich meist die Begräbniskosten bzw. alle notwendigen Ausgaben abdecken.