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Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/1855

Bescheinigung des Kfz-Schadenverlaufs

Sie können gemäß § 16 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG) eine Bescheinigung des Schadenverlaufs bei uns unter kfzspezial-vertrag@ooev.at oder bei Ihrem Versicherungsberater beantragen. Wir benötigen dazu die Angabe Ihres Kennzeichens, Ihrer Polizzennummer und Ihres Vor- und Zunamen.


Berücksichtigung der Bescheinigungen des Kfz-Schadenverlaufs bei der Berechnung der Prämien

Wir berücksichtigen die Bescheinigung des Schadenverlaufs gemäß § 16 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) bei der Prämienberechnung entsprechend Artikel 15 unserer „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung“ (AKHB).