Abschied Jürgen Possart

Es fällt uns schwer, dass wir Abschied von Jürgen Possart nehmen müssen – einem Menschen, der unsere Gemeinschaft und so viele von uns geprägt hat.

Dass er mit nur 53 Jahren als erfahrener Alpinist bei einem tragischen Lawinenunglück sein Leben verloren hat, ist kaum zu begreifen.

Für die Oberösterreichische war Jürgen Possart weit mehr als ein Mitarbeiter. Er war ein erfolgreicher Verkäufer im Außendienst, und er trug den Titel „Direktor im Außendienst“ mit Stolz und mit Recht.

Wir alle haben ihn kennen und schätzen gelernt als fachlich versiert, mit über 30 Dienstjahren praktisch erfahren, lösungsorientiert und ideenreich. Er wusste, was Sie als seine Kundinnen und Kunden brauchten und stand Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Jürgen Possart hinterlässt eine große Lücke in unserem Unternehmen. Er hat Spuren hinterlassen – in unserer Oberösterreichischen, in unserer Gemeinschaft und in vielen Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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"Grüne Karte" - Versicherungsnachweis im Ausland

Die "Grüne Karte" ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Sie enthält Angaben über das versicherte Kfz, die Polizzennummer sowie die Adressen aller Grüne-Karte-Büros. Hat man nach einem Unfall Versicherungsfragen, kann man sich an das Büro des jeweiligen Landes wenden. Wir empfehlen Ihnen, die Karte bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen.

Bitte beachten Sie: 

  • Der Versand erfolgt an jene Adresse, die auf der Polizze angegeben ist.
  • Die "Große Grüne Karte" können Sie bei Ihrem Berater anfordern.

Tipp: Schneller geht's, wenn Sie die "Kleine Grüne Karte" über unser Kundenportal bestellen.

 

 

Wichtige Informationen zur "Grünen Karte"

Planen Sie eine Fahrt mit dem Kfz in oder durch eines der folgenden Länder, ist das Mitführen der "Grünen Karte" unbedingt erforderlich:

Kleine Grüne Karte (kostenlos) Große Grüne Karte (kostenpflichtig)
Albanien Iran
Belarus (Weißrussland) Israel
Bosnien-Herzegowina Marokko
Mazedonien Russland
Moldawien Tunesien
Montenegro Türkei
Ukraine Aserbaidschan1
   

In allen anderen europäischen Ländern 2,3 genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Praxis zeigt allerdings, dass es auch in diesen Ländern ratsam ist, eine „Kleine Grüne Karte“ mitzuführen. 


Achtung!

Eine Ausnahme stellt der Kosovo dar, wo bei Einreise eine Grenzversicherung (bei der Staatsgrenze erhältlich) abzuschließen ist.

1 Für Aserbaidschan besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der "Grünen Karte" nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Aserbaidschan stehen.

2 Für Zypern besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der "Grünen Karte" nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Zypern stehen.

3 Für Serbien besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der "Grünen Karte" nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Serbien stehen.