Halloween: Damit dem bunten Treiben nichts im Weg steht
© reinhard winklerUnser Experte GD Othmar Nagl zum Thema
Leuchtende Kürbisse, schaurige Kostüme, ausgelassene Stimmung – Halloween steht vor der Tür!
Und es wird in Österreich immer beliebter! Laut einem Bericht im Standard vom 21. Oktober macht sich das auch im Handel bemerkbar. Immerhin zwei Drittel der Österreicher:innen geben im Schnitt 74 Euro für Süßigkeiten, Kürbisse, Deko, Kostüme und vieles mehr aus – also alles, was ein gelungenes Halloween-Fest ausmacht. Nun steht dem bunten Treiben nichts mehr im Weg.
Als Versicherer möchten wir dennoch ein paar Tipps mitgeben, denn eine kleine Unachtsamkeit, ein Hoppala kann sowohl bei einer Feier als auch bei den beliebten Hausbesuchen schnell passieren:
Ein kaputtes Fenster des Nachbarn oder ein Kratzer im Lack eines fremden Autos sind dabei schnell passiert und die Folgekosten können das Fest beträchtlich trüben. Kommen aber Personen zu Schaden, möglicherweise mit Dauerfolgen, muss in unbegrenzter Höhe gehaftet werden. Für all diese Fälle ist die Privathaftpflichtversicherung enorm wichtig. Diese ist in Österreich üblicherweise in einer Haushaltsversicherung enthalten.
Die Privathaftpflicht ersetzt dabei Schäden im privaten Risikobereich, die Sie anderen in der Freizeit zufügen. Außerdem hilft diese bei der Abwehr von unberechtigt an Sie gerichtete Schadenersatzforderungen Dritter.
Übrigens: Auch im gemeinsamen Haushalt lebende Partner sind mitversichert. Und natürlich auch Ihre minderjährigen Kinder – diese sogar während ihrer Ausbildung bis zum 25. Geburtstag.
Minderjährige sind erst ab 14 Jahren deliktsfähig und schadenersatzpflichtig. Für jüngere Kinder haften die Eltern nicht automatisch! Sie haften nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.
Bitte bedenken Sie:
Sie verletzen die Aufsichtspflicht auch, wenn Ihre Kinder außerhalb der erlaubten Ausgehzeiten ohne Aufsichtsperson von Haus zu Haus gehen, um Süßigkeiten zu sammeln. Laut Oö. Jugendschutzgesetz gelten folgende Ausgehzeiten ohne einer Begleitung Erwachsener:
- unter 14 Jahren von 5.00 bis 22.00 Uhr
- mit 14 und 15 Jahren von 5.00 bis 24.00 Uhr
- ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung
Das Gesetz regelt nur den maximalen Rahmen – tatsächlich entscheiden Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte, ob Ihr Kind früher nach Hause muss. Sie können die Ausgehzeiten verkürzen, aber keinesfalls verlängern. Das heißt, auch mit einer schriftlichen Bestätigung von Eltern dürfen Kinder nicht ohne Aufsichtsperson außerhalb der gültigen Ausgehzeiten unterwegs sein.
Schäden an Hausfassaden und Kfz:
Weiters können auch Schäden am eigenen Haus, an der eigenen Wohnung entstehen. Etwa durch geworfene Eier oder Schmierereien und Sie wissen nicht, wer das „Kunstwerk“ vollbracht hat.
Dieser Schaden wird durch die Eigenheimversicherung abgedeckt, sofern diese als versicherte Gefahr böswillige Beschädigung und/oder Graffitischäden beinhaltet.
Gefährlich werden immer wieder in Kürbissen angezündete und unbeaufsichtigt aufgestellte Kerzen. Diese können einen Brand verursachen. Die Versicherung kann in solchen Fällen aufgrund Einwand der groben Fahrlässigkeit eine Entschädigungsleistung verweigern. Bei uns in der Oberösterreichische Versicherung AG ist mit einem Plus- oder Premium-Schutz auch die „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichert.
Wenn auch Ihr geparktes Auto beschädigt wird, greift Ihre Kfz-Versicherung. In der Vollkasko ist in der Regel Vandalismus bzw. böswillige Beschädigung inkludiert.
Grundsätzlich gilt:
Wenn wo Schäden entstehen, bitte dokumentieren Sie diese und melden Sie sie in jedem Fall sofort der Polizei und Ihrem Versicherungsberatenden.
Was können Sie als Elternteil machen, um Schäden vorzubeugen?
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, was sie machen dürfen und was nicht. So zum Bespiel sind Eier an Hauswände oder andere Schmiererien, keine Streiche, sondern Sachbeschädigung. Und das kann eine Anzeige nach sich ziehen.
- Ermutigen Sie Ihr Kind, nicht dem Gruppenzwang zu folgen und sich zu üblen Streichen überreden zu lassen.
- Begleiten Sie Ihr Kind auf der nächtlichen Tour oder sorgen Sie für eine Aufsichtsperson, der Sie vertrauen können.
- Schauen Sie darauf, womit ihr Kind loszieht – Eier gehören zum Beispiel kaum zum Halloween-Outfit.
- Prüfen Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz, um vor finanziellen Risiken abgesichert zu sein. Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihre Polizze beinhaltet, hilft Ihnen Ihr(e) Berater:in sicher gerne weiter.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Halloween und viel Süßes ohne dass es Saures gibt.

