Logo der Oberösterreichischen Versicherung
Fahren & Reisen | Mobil sein

Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zum Verkehrsaufkommen rund um Ostern

Verkehrsaufkommen rund um Ostern: 
Saisonale Spitze mit erhöhtem Risiko

 

Der Osterreiseverkehr zählt in Österreich traditionell zu den verkehrsintensivsten Phasen des Jahres. 
Die Kombination aus Reiseverkehr, Freizeitmobilität und Start der Zweiradsaison führt regelmäßig zu einer erhöhten Unfallbelastung.

 

© reinhard winkler

Unser Experte GD Othmar Nagl zum Thema

 

Die aktuellen Daten des Bundesministerium für Inneres zeigen für 2025 eine steigende Zahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Vergleich zum Vorjahr. Neben klassischen Pkw-Kollisionen rücken dabei insbesondere Unfälle mit E-Bikes und E-Scootern stärker in den Fokus.

Für Versicherer bedeutet diese Entwicklung eine veränderte Risikostruktur sowohl im Haftpflicht- als auch im Unfall- und Sachversicherungsbereich.


 


 

Unfallstatistik 2025: Verschiebung der Risikoverteilung


Laut Erhebungen des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist ein deutlicher Anstieg bei Unfällen mit sogenannter „sanfter Mobilität“ zu beobachten.

Folgende Trends sind zu erkennen:

  •  Zunahme von E-Scooter-Unfällen im urbanen Raum
  • Schwerere Verletzungen bei E-Bike-Stürzen
  • Überdurchschnittlich viele Kopfverletzungen
  • Hoher Anteil an Alleinunfällen ohne Fremdbeteiligung

Insbesondere E-Bikes weisen durch höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und größeres Fahrzeuggewicht ein signifikant erhöhtes Verletzungsrisiko gegenüber klassischen Fahrrädern auf.

Aus versicherungstechnischer Sicht zeigt sich eine steigende Schadensfrequenz im Bereich Freizeitmobilität, zunehmende Personenschäden mit komplexer medizinischer Nachbehandlung sowie wachsende Relevanz von Mitverschuldens- und Haftungsfragen

 


 

36. StVO-Novelle

Regulatorische Anpassungen an neue Mobilitätsformen

 

Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die derzeit noch in Bearbeitung ist (geplantes Inkrafttreten am 1. Mai 2026), reagiert der Gesetzgeber auf die veränderte Verkehrswelt. Ziel ist eine klarere rechtliche Einordnung neuer Fahrzeugkategorien sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Diskutierte bzw. vorgesehene Maßnahmen umfassen unter anderem:

  •  Anpassung und teilweise Ausweitung der Helmpflicht: Bei E-Scootern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, bei E-Bikes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Präzisere Regelungen zur Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum und Verlagerung von E-Mopeds vom Radweg auf die Straße
  • Erleichterungen bei Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
  • Schärfung von Sanktionsmöglichkeiten

 

Für Versicherungen ergeben sich daraus mittel- bis langfristig Auswirkungen auf Risikobewertung und Tarifkalkulation, Obliegenheiten im Schadenfall sowie verstärkter Aufklärungs- und Präventionsarbeit gegenüber Kund:innen.

Regulatorische Maßnahmen allein werden jedoch nicht ausreichen, um die Unfallzahlen nachhaltig zu senken. Einige Handlungsempfehlungen finden Sie weiter unten.

 


 

Risikofaktoren im Osterreiseverkehr

 

Die erhöhte Schadenbelastung rund um Feiertage lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Zum einen kommt es über die Osterferien zu einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen auf Fern- und Landesstraßen. Gleichzeitig startet auch die Saison für Motorräder, Fahrräder und E-Bikes. Nach der Winterpause fehlt den Fahrenden oft eine gewisse Routine und Straßen sind oft noch durch Streugut verunreinigt. Weitere Faktoren sind Ablenkung, Zeitdruck und Müdigkeit.

Und schließlich zählt dazu auch der Mischverkehr im urbanen Raum. Gerade die Überlagerung unterschiedlicher Mobilitätsformen erhöht die Komplexität der Verkehrssituation – und damit die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadenereignissen.
 


 

Handlungsempfehlungen für Verkehrsteilnehmende:

 

Für Pkw-Lenker:innen
  • Defensives Fahrverhalten und angepasste Geschwindigkeit
  • Erhöhter Seitenabstand zu Rad- und E-Scooter-Fahrenden
  • Berücksichtigung saisonaler Verkehrsspitzen bei Reiseplanung

 

Für E-Bike- und E-Scooter-Nutzende
  • Konsequent Helm tragen – unabhängig von gesetzlichen Mindestvorgaben
  • Regelmäßige Brems- und Technikchecks
  • Verzicht auf Alkohol
  • Anpassung der Geschwindigkeit an Infrastruktur und Verkehrsdichte Bedeutung von Aufklärung und Produktgestaltung

 

Neben Verhaltensprävention gewinnen auch folgende Aspekte an Bedeutung:
  • transparente Information zu Deckungsumfängen bei E-Scooter- und E-Bike-Nutzung
  • Sensibilisierung für private Unfallvorsorge
  • Anpassung bestehender Polizzen an veränderte Mobilitätsgewohnheiten
  • Nutzung von präventiven Services (wie z. B. Fahrsicherheitstrainings, Informationskampagnen)

 


 

Fazit: Neue Mobilität erfordert integriertes Risikomanagement

 

Der Osterreiseverkehr 2025 verdeutlicht, dass sich die Risikolandschaft im Straßenverkehr strukturell verändert. Einerseits dominieren weiterhin klassische Kfz-Unfälle, andererseits gewinnen auch vermehrt E-Scooter- und E-Bike-Unfälle deutlich an Bedeutung.

 

Die 36. StVO-Novelle setzt regulatorische Impulse. Nachhaltige Verkehrssicherheit wird jedoch nur durch das Zusammenspiel von:

  • Gesetzgebung
  • Infrastruktur
  • Bewusstseinsbildung
  • individueller Verantwortung
  • und risikoadäquater Absicherung erreicht werden.

 

Für uns Versicherer bedeutet das, Mobilitätswandel nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten – durch Präventionsempfehlungen, transparente Produkte und kompetente Schadenabwicklung.