Abschied Jürgen Possart

Es fällt uns schwer, dass wir Abschied von Jürgen Possart nehmen müssen – einem Menschen, der unsere Gemeinschaft und so viele von uns geprägt hat.

Dass er mit nur 53 Jahren als erfahrener Alpinist bei einem tragischen Lawinenunglück sein Leben verloren hat, ist kaum zu begreifen.

Für die Oberösterreichische war Jürgen Possart weit mehr als ein Mitarbeiter. Er war ein erfolgreicher Verkäufer im Außendienst, und er trug den Titel „Direktor im Außendienst“ mit Stolz und mit Recht.

Wir alle haben ihn kennen und schätzen gelernt als fachlich versiert, mit über 30 Dienstjahren praktisch erfahren, lösungsorientiert und ideenreich. Er wusste, was Sie als seine Kundinnen und Kunden brauchten und stand Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Jürgen Possart hinterlässt eine große Lücke in unserem Unternehmen. Er hat Spuren hinterlassen – in unserer Oberösterreichischen, in unserer Gemeinschaft und in vielen Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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Fahren & Reisen

Mit Gipsfuß oder Gipshand Auto fahren

Jeder, der schon einmal einen Gips hatte, hat sich wohl gefragt – darf ich jetzt mit meinem Gipsfuß oder meiner Gipshand Auto fahren? Und natürlich, gerade wenn man körperlich nicht mehr ganz so mobil ist, ist das Autofahren praktisch und eine Erleichterung – oder?

 

Was sagt die Straßenverkehrsordnung (STVO) dazu?

Gemäß den Bestimmungen der STVO darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen in der Lage ist. Für ein sicheres Beherrschen eines KFZ muss daher ein Lenker auch frei von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sein.

Ist nun aber ein Unfall versicherungsmäßig gedeckt, wenn man trotzdem mit einem Gipsfuß/einer Gipshand fährt?

In der Kfz-Haftpflicht ist unter Umständen damit zu rechnen, dass der Versicherer Leistungen, welche er an den Unfallgegner bezahlt hat, von Ihnen wegen Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung zurückfordert. In der Kaskoversicherung ist der Versicherer möglicherweise zur Gänze leistungsfrei.

Darum prüfe wer sich traut, mit dem Gipsfuß/der Gipshand zu fahren!

MIt Gipshand Auto fahren ist generell abzuraten. Natürlich gilt das erst recht für den Gipsfuss. Man riskiert nicht nur einen Unfall, sondern hat dann auch eventuell noch das finanzielle Nachsehen. Lieber in dieser Zeit eine Pause einlegen und Mitfahrgelegenheiten suchen, als sich selbst und andere noch mehr zu verletzen.