Abschied Jürgen Possart

Es fällt uns schwer, dass wir Abschied von Jürgen Possart nehmen müssen – einem Menschen, der unsere Gemeinschaft und so viele von uns geprägt hat.

Dass er mit nur 53 Jahren als erfahrener Alpinist bei einem tragischen Lawinenunglück sein Leben verloren hat, ist kaum zu begreifen.

Für die Oberösterreichische war Jürgen Possart weit mehr als ein Mitarbeiter. Er war ein erfolgreicher Verkäufer im Außendienst, und er trug den Titel „Direktor im Außendienst“ mit Stolz und mit Recht.

Wir alle haben ihn kennen und schätzen gelernt als fachlich versiert, mit über 30 Dienstjahren praktisch erfahren, lösungsorientiert und ideenreich. Er wusste, was Sie als seine Kundinnen und Kunden brauchten und stand Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Jürgen Possart hinterlässt eine große Lücke in unserem Unternehmen. Er hat Spuren hinterlassen – in unserer Oberösterreichischen, in unserer Gemeinschaft und in vielen Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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Fahren & Reisen

Grüne Karte: Aus GRÜN wird WEISS

Update am 04.08.2020 - Planen Sie mit Ihrem Auto eine Reise ins Ausland? Dann sollten Sie unbedingt an Ihre Grüne Karte denken! Sie ist Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Angaben über Ihren Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag, die Polizzennummer sowie die Adressen aller „Grüne-Karte“-Büros. Bisher war die Internationale Versicherungskarte nur gültig, wenn diese auf grünem Papier ausgedruckt war. Seit 01.07.2020 darf diese auch auf weißem Papier ausgestellt oder elektronisch per PDF vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.

 

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Aktuell  gehören dem System der Internationalen Versicherungskarte (IVK) 46 Staaten an, wobei österreichische Fahrzeuge für die Einreise in Staaten der EU, Kroatien, Island, Norwegen, Schweiz und Andorra keine Grüne Karte benötigen. Der Versicherungsverband Österreich empfiehlt sie aber bei Auslandsreisen grundsätzlich, mitzuführen.

Was hat sich geändert?

Die Grüne Karte darf seit 01.07.2020 auch auf weißem Papier ausgestellt werden. Neu ist auch, dass die IVK elektronisch per PDF an die Kunden übermittelt werden darf.

Aber Achtung: Das reine Vorzeigen des PDF auf Ihrem Mobiltelefon wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert!

Die bereits auf grünem Papier ausgegebenen Internationalen Versicherungskarten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wo brauche ich die Grüne Karte?

Die Karte ist für Ihre Auslandsreise in einigen, vor allem Nicht-EU-Staaten, mitzuführen.

Planen Sie eine Fahrt mit Ihrem Auto in oder durch eines der folgenden Länder, ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte jedenfalls erforderlich:

Kleine Grüne Karte (kostenlos) Große Grüne Karte (kostenpflichtig)
Albanien Iran
Belarus (Weißrussland) Israel
Bosnien-Herzegowina Marokko
Mazedonien Russland
Moldawien Tunesien
Montenegro Türkei
Ukraine Aserbaidschan1

In allen anderen europäischen Ländern2,3 genügt im Grunde genommen das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Praxis zeigt allerdings, dass es auch in diesen Ländern ratsam ist, eine „Kleine Grüne Karte“ mitzuführen. Sie können sich damit manche Unannehmlichkeit ersparen.

Achtung!

Im Kosovo muss eine gesonderte Grenzversicherung abgeschlossen werden. Diese ist an der Staatsgrenze erhältlich.

Wo bekomme ich die Grüne Karte?

Die Kleine Grüne Karte kann von der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos bezogen werden. Bitte beachten Sie den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. Kunden der Oberösterreichischen Versicherung können die IVK über ein Anfrageformular kostenlos anfordern.

Die Große Grüne Karte wird ebenfalls von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Für die Zeit der Reise wird die Versicherungsprämie erhöht. Kunden der Oberösterreichischen Versicherung können die Große IVK bei ihrem Keine Sorgen Berater anfordern.

1 Für Aserbaidschan besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der IVK nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Aserbaidschan stehen.

2 Zudem besteht für Zypern Versicherungsschutz auf der Grundlage der IVK nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Zypern stehen.

3 Ferner besteht für Serbien Versicherungsschutz auf der Grundlage der IVK nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Serbien stehen.