Abschied Jürgen Possart

Es fällt uns schwer, dass wir Abschied von Jürgen Possart nehmen müssen – einem Menschen, der unsere Gemeinschaft und so viele von uns geprägt hat.

Dass er mit nur 53 Jahren als erfahrener Alpinist bei einem tragischen Lawinenunglück sein Leben verloren hat, ist kaum zu begreifen.

Für die Oberösterreichische war Jürgen Possart weit mehr als ein Mitarbeiter. Er war ein erfolgreicher Verkäufer im Außendienst, und er trug den Titel „Direktor im Außendienst“ mit Stolz und mit Recht.

Wir alle haben ihn kennen und schätzen gelernt als fachlich versiert, mit über 30 Dienstjahren praktisch erfahren, lösungsorientiert und ideenreich. Er wusste, was Sie als seine Kundinnen und Kunden brauchten und stand Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Jürgen Possart hinterlässt eine große Lücke in unserem Unternehmen. Er hat Spuren hinterlassen – in unserer Oberösterreichischen, in unserer Gemeinschaft und in vielen Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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Fahren & Reisen

Kfz-Haftpflichtversicherung - Warum ist sie zwingend vorgeschrieben?

Ohne eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine Kennzeichentafel und dürfen Ihr Fahrzeug nicht verwenden. Sie ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben, weil damit die Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalles – ob Geschädigte oder Schädiger – abgesichert sind: Damit ein Verkehrsunfall nicht zum finanziellen Ruin führt bzw. schuldlose Opfer von Unfällen in jedem Fall zu dem ihnen zustehenden Geld kommen.

 

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug zufügt bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche gegen ihn ab. Mit der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung sind alle Opfer von Verkehrsunfällen geschützt, auch wenn es Tatbestände gibt, in denen es keinen Kfz-Haftpflichtversicherer gibt. Dann greift in gewissen Ausnahmefällen der Fahrerfluchtfonds des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

Ersetzt werden alle berechtigten Ansprüche aus Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmer durch Ihr Fahrzeug zugefügt wurden bzw. die Kosten der Verteidigung gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen Ihre Person bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Als Mindestversicherungssumme für PKW schreibt der Gesetzgeber derzeit 7,6  Millionen Euro vor.

Warum es Sinn macht, auch mehr als die Mindestversicherungssumme von 7,6 Mio. zu vereinbaren

Die Mindestversicherungssumme hat sich in den letzten Jahren immer weiter erhöht. Mit dafür verantwortlich ist auch, dass auch die Kosten für die Folgen eines Unfalles immer weiter ansteigen. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden, die gesundheitliche Folgewirkungen wie Invalidität eines Unfallopfers mit sich bringen, können die zu tragenden Schadenersatzsummen mitunter schnell die Grenze der Versicherungssumme erreichen lassen. Auch Massenkarambolagen können die Schadenssumme in hohe Dimensionen schnellen lassen.

Übersteigt die Schadenssumme die Versicherungssumme haftet man als Fahrer mit seinem privaten Vermögen!

Es macht daher durchaus Sinn, sich gegen einen geringen Aufpreis die Mindestversicherungssumme zum Beispiel auf 15 oder 19 Millionen Euro erhöhen zu lassen.

Für wen und wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt europaweit und sichert den Versicherungsnehmer, den Eigentümer und Halter des Fahrzeuges sowie berechtigte Lenker, Einweiser und Insassen ab.

Was nicht versichert ist

Die Schäden am Fahrzeug selbst und zum Beispiel sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges wie auch Schäden am beförderten Ladegut sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst empfiehlt sich daher eine zusätzliche Kaskoversicherung.

Nach welchen Kriterien richtet sich die Prämienhöhe?

Für die Höhe der Prämie ist bei PKW und Kombi meist die Motorleistung ausschlaggebend. Bei einspurigen Fahrzeugen ist es der Hubraum oder die Anzahl der Sitze. Zusätzlich dazu kommt bei den meisten Versicherern den Schadenverlauf mit dem Bonus-Malus-System als Berechnungsgrundlage dazu. Das Bonus-Malus System reicht von Stufe 00 bis Stufe 17. Es beginnt bei der erstmaligen Anmeldung mit Stufe 9 und damit 100 % der Prämie. Jedes unfallfreie Jahr bringt eine Stufe in Richtung Bonus (d. h. die Prämie wird günstiger). Umgekehrt führt jeder Schadenfall drei Stufen in den Malus – („es wird teurer"). Es sei denn, man kann Bonus-Systeme wie den Freischaden-Bonus nutzen.

Die Bonus für unfallfreies Fahren bleibt auch beim Versicherungswechsel erhalten: Bei einem Wechsel bleibt die Bonus-Malus-Einstufung weiterhin aufrecht.

Link: >> Kfz-Haftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung