Abschied Jürgen Possart

Es fällt uns schwer, dass wir Abschied von Jürgen Possart nehmen müssen – einem Menschen, der unsere Gemeinschaft und so viele von uns geprägt hat.

Dass er mit nur 53 Jahren als erfahrener Alpinist bei einem tragischen Lawinenunglück sein Leben verloren hat, ist kaum zu begreifen.

Für die Oberösterreichische war Jürgen Possart weit mehr als ein Mitarbeiter. Er war ein erfolgreicher Verkäufer im Außendienst, und er trug den Titel „Direktor im Außendienst“ mit Stolz und mit Recht.

Wir alle haben ihn kennen und schätzen gelernt als fachlich versiert, mit über 30 Dienstjahren praktisch erfahren, lösungsorientiert und ideenreich. Er wusste, was Sie als seine Kundinnen und Kunden brauchten und stand Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Jürgen Possart hinterlässt eine große Lücke in unserem Unternehmen. Er hat Spuren hinterlassen – in unserer Oberösterreichischen, in unserer Gemeinschaft und in vielen Herzen.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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Versicherungslexikon

Obliegenheit - Was bedeutet das?

Obliegenheiten sind die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, die er eingeht, wenn er mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt. Von der Erfüllung einer Obliegenheit hängt dann auch der Versicherungsschutz ab.

Allen voran ist es in der Versicherung Obliegenheit des Versicherungsnehmers, gültige und ehrliche Angaben zu seiner Person, zu den Angaben im Versicherungsvertrag und zum Risikoausmaß zu geben. Kommt es im innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages zu einer Erhöhung des Risikos, so muss dies der Versicherungsnehmer auch seinem Versicherer weiterleiten.

Neben den Obliegenheiten bei Vertragsabschluss gibt es auch Obliegenheiten zum versicherten Risiko selbst, bevor ein Schadenfall eintritt. Um das Schadenrisiko eines versicherten Gutes nicht zu erhöhen, kann zum Beispiel die richtige Wartung und Instandhaltung und die Verwendung des Gutes entsprechend der Herstellerbedingungen als Obliegenheit definiert sein oder auch das Versperren der Eingangstüren, Terrassen und sonstiger Öffnungen als Schutz vor Diebstahl. Als Obliegenheit vor Eintritt eines Schadenfalles kann auch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften definiert sein.

Im Schadenfall ist der Versicherungsnehmer angehalten, soweit wie möglich und der Situation angepasst für eine Minderung bzw. Vermeidung von weiterem Schaden zu sorgen. Weiters hat der Versicherungsnehmer eine Schadenmeldepflicht beim Versicherer sowie wenn nötig auch bei den Sicherheitsbehörden. Eine Obliegenheit ist auch die Schadenaufklärungspflicht, sodass die Versicherung alle wesentlichen Informationen für die Schadenermittlung zur Verfügung hat.

Wo finde ich die Obliegenheiten für meinen Vertrag?

Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sind in den Allgemeinen Bedingungen und Besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrages festgelegt.

Was passiert, wenn man die Obliegenheiten nicht erfüllt?

Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherungsschutz zum Teil oder auch vollständig verloren gehen.