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Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
Durchführung von Transporten
außerhalb des Versicherungsortes fallen einschließlich der damit verbundenen Be- und
Entladevorgänge nicht unter die Versicherung, und zwar auch dann nicht, wenn der Schaden am
V
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
(„Trägerfahrzeug“) und der jeweils dazugehörige Wechselladecontainer
versichert, so sind Unfallschäden beim Be- und Entladen des Wechselladecontainers am
Trägerfahrzeug und dem Wechselladecontainer mitversichert
Allgemeine Bedinungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91.1)
b) Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler; jedoch sind Verlust oder Be-
schädigung der versicherten Sachen als unmittelbare Folge dieser Fehler im Umfang dieser Bedin-
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
b) Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler; jedoch sind Verlust oder Be-
schädigung der versicherten Sachen als unmittelbare Folge dieser Fehler im Umfang dieser Bedin-
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (GaN-2010)
Sachen
Versichert sind ausschließlich die in der Polizze bezeichneten, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findlichen Gebäude samt dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Im Übrigen gilt Artikel