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ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.3) (IG-F-03.3)
n
"Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Be-
trieben (ZBF-IG03)" enthaltenen Bestimmungen einzuhalten und trägt der Versicherungsnehmer für
Außergewöhnliche Naturereignisse (GaN-06.1)
Sachen
Versichert sind ausschließlich die in der Polizze bezeichneten, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findlichen Gebäude samt dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Schwimmbäder und deren
Außergewöhnliche Naturereignisse (GaN-06)
Sachen
Versichert sind ausschließlich die in der Polizze bezeichneten, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findlichen Gebäude samt dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör. Im Übrigen gilt Artikel
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03.2) (IG-F-03.2)
n
"Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Be-
trieben (ZBF-IG03)" enthaltenen Bestimmungen einzuhalten und trägt der Versicherungsnehmer für
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-97)
Werden Kulturen, Bäume und/oder Sträucher bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses be-
schädigt oder zerstört, sodaß eine Neupflanzung notwendig wird, ersetzt der Versicherer die dadurch