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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
Berufsunfähigkeitspension, Witwen- oder
Witwerpension und Waisenpension).
Aufschubdauer ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum vereinbarten Beginn der
Rentenzahlung.
Deckungsrückstellung [...] gemäß §§ 13 und 14 AVRAG, eines unbezahlten
Sonderurlaubes sowie einer Krankheit über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus. Sofern im
Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten Zeiten
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001)
Betrages fordern,
um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum abgeschlossen
worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden hat.
Artikel 5
Wirkung
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95) (ABS95)
Betrages fordern,
um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum abgeschlossen
worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden hat.
Artikel 5
Wirkung
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS1994) (ABS1994)
Betrages fordern,
um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum abgeschlossen
worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden hat.
Artikel 5
Wirkung
ALKB98 (ALKB98)
eriode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzerer Zeit abgeschlos-
sen ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Vertragsdauer
Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr