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GEWERBE - ergänzende Klauseln - ImG002.21.1 (ImG002.21.1)
AStB, wird
festgehalten, dass der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung auch ohne Vorliegen eines be-
hördlichen Wiederaufbauverbotes an anderer Stelle innerhalb Österreichs erfolgen kann. Die
Entsch
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.23)
AStB, wird
festgehalten, dass der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung auch ohne Vorliegen eines be-
hördlichen Wiederaufbauverbotes an anderer Stelle innerhalb Österreichs erfolgen kann. Die
Entsch
Besondere Bedingung BB5.3 (BB5.3)
n
"Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Be-
trieben (ZBF-IG03)" enthaltenen Bestimmungen einzuhalten und trägt der Versicherungsnehmer für
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB1998)
tragen.
Der vereinbarte Selbstbehalt wird je Schadensfall von dem Schadenbetrag (das ist der be-
dingungsgemäß als ersatzpflichtig errechnete Betrag einschließlich Aufwendungsgesetz gemäß
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2008)
)
- bei Vorliegen der Einzelbewertung mit Unterversicherungsverzicht nicht mehr als 5 % be-
trägt.
10. Wiederaufbau
Wird nach einem Schaden ein versichertes