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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe5114.16)
Pergolen,
bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel
Fe1120.14 sind), Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen,
Gehwege, Pflasterungen sowie elektrische [...]
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - Fe5114.16
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.1)
einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem Grunde
und der Höhe nach möglich ist.
1.5. Die Zinsen werden [...] AH831.1
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR EHEMALIGE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
GRUNDDECKUNG
1. Auslandsdeckung für die Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union, Schweiz und [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.15)
Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege, Pflasterungen sowie
- [...]
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - Fe1114.15
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.15)
Pergolen, bauliche
Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel St1120.14 sind),
Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege, Pflasterungen,
sowie e [...]
STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
Grundstück - St1114.15
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2007.2)
einer vorläufigen Deckung ?
1. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Artikel 18) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versi [...] innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, ist nach dem Grad der
dauernden Invalidität zu leisten, mit dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztlichen Befunde zu
rechnen gewesen wäre;
6.3. unfallbedingt oder aus [...] Jahr nach dem Unfall, ist ebenfalls
nach dem Grad der dauernden Invalidität zu leisten, mit dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztlichen
Befunde zu rechnen gewesen wäre.
7. Hatte der Versicherte