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Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
Vertrag zu Grunde liegenden Allge-
meinen Versicherungsbedingungen bei Wiederherstellung an der gleichen Stelle zu leisten wä-
re.
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[...] die dadurch entstehen, daß durch behördliche oder sach-
verständige Untersuchung festgestellt werden muß, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die [...] - Viehbestände der VERKEHRSWERT
- Waren und Vorräte die Kosten der WIEDERHERSTELLUNG oder WIEDERBESCHAFFUNG von Sachen
gleicher Art und Güte
- sonstige auf
Löschwasserversorgung (FBU172)
Überdruck mindestens 5 bar) mit ausreichend vielen
Anschlüssen und C-Druckschläuchen oder Löschwasserbezugsstellen mit mindestens 100 m3
Wasser und am Versicherungsort mindestens eine Tragkraftspritze ( [...] t
des Versicherers.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser vereinbarten Löschwasserversorgung stellt auch eine
anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die
Löschwasserversorgung (F172)
Überdruck mindestens 5 bar) mit ausreichend vielen
Anschlüssen und C-Druckschläuchen oder Löschwasserbezugsstellen mit mindestens 100 m3
Wasser und am Versicherungsort mindestens eine Tragkraftspritze ( [...] t des
Versicherers.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser vereinbarten Löschwasserversorgung stellt auch eine
anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die
Wächter mit Kontrolluhr (FBU69) (FBU69)
BESONDERE BEDINGUNG FBU69
Wächter mit Kontrolluhr
Die Prämienberechnung ist darauf abgestellt, daß die Betriebsanlage durch eine verläßliche Person
während der Nacht, an Ruhetagen und während [...] hat, entspricht nicht
diesen Vorschriften.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im
Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die S
Einbruchmelde- bzw. Einbruchalarmanlage (E70) (E70)
Anlage durch die Herstellerfirma nach Maßgabe des Wartungsvertrages regelmäßig mindestens
einmal im Jahr überprüft wird,
f) die Meldeanlage eine ständig besetzte Stelle verständigt, welche die