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Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2007.1 (VBFLV2007.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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1
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen der fondsgebundene Lebensversicherung - 2007 (VBFLV2007)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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1
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Raiffeisen-Plus-Leistungen Gewerbe - RP3001.19 (RP3001.19)
Zusammenhang mit strafbaren Handlungen
herbeigeführt wurden.
Artikel 8
Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung
Keine Sorgen-Schutzengel Gewerbe - KS3001.19 (KS3001.19)
Zusammenhang mit strafbaren Handlungen
herbeigeführt wurden.
Artikel 8
Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2021)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Brand und Explosion ✘
✔
✔
✘
✔
✘
✔
✘ die durch den Einfluss ionisierender