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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe5114.16)
Pergolen,
bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel
Fe1120.14 sind), Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen,
Gehwege, Pflasterungen sowie elektrische [...]
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - Fe5114.16
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.15)
Pergolen, bauliche
Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel St1120.14 sind),
Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege, Pflasterungen,
sowie e [...]
STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
Grundstück - St1114.15
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.15)
Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege, Pflasterungen sowie
- [...]
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - Fe1114.15
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Neu hinzukommende Betriebsgrundsstücke (TIG023.14)
len.
Die Prämie ändert sich entsprechend der Gefahrenumstände bei den neu hinzukommenden
Betriebsgrundstücken.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag (F135)
FEUER - Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag - F135
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der Versicherer die dadurch anfallenden