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Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
Durchführung von Transporten
außerhalb des Versicherungsortes fallen einschließlich der damit verbundenen Be- und Entlade-
vorgänge nicht unter die Versicherung, und zwar auch dann nicht, wenn der Schaden am
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.19)
AStB, wird
festgehalten, dass der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung auch ohne Vorliegen eines be-
hördlichen Wiederaufbauverbotes an anderer Stelle innerhalb Österreichs erfolgen kann. Die
Entsc
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007.1) (AFIUB2007.1)
sich auf Unfälle (Artikel 7) in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007) (AFIUB2007)
sich auf Unfälle (Artikel 7) in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang be-
steht.
Artikel 9
Was ist Gegenstand der Versicherung?
Im Versicherungsfall übernimmt der