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Modell Grundschutz (U833.6)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U833.6
Modell Grundschutz
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in
Modell Grundschutz (U833.5)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.5
Modell Grundschutz
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003)
wird wie folgt abgeändert:
Wasserableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück (L823) (L823)
L823
MITVERSICHERUNG VON WASSERABLEITUNGSROHREN AUSSERHALB
DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK (OHNE
KORROSIONSSCHÄDEN)
In Erweiterung des Art. 1 Pkt 2. 2. und in Abänderung [...] auch Bruchschäden an Wasserableitungs-
rohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
In jedem Schadenfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu
Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstückes (L9) (L9)
L9
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN AUSSERHALB
DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des Art. 1 (2) lit. a der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen [...] geschlosse-
nen Warmwassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes sowie außerhalb des Versicherungsgrund-
stückes versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich nach Art. 8 (2) lit. a AWB. Der
Grunddeckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH040) (KH040)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH040
GRUNDDECKUNG FÜR FAHRZEUGE MIT
LANDWIRTSCHAFTLICHER VERWENDUNG
Versicherungsschutz besteht für die Verwendung des [...] Verkehrs-
flächen, die hauptsächlich der Erschließung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund-
flächen dienen.
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